Hochspezialisiert
seit 1976​

STANDORT: HAMBURG.

STANDPUNKT: ERGEBNISORIENTIERT.

CREMON Rechtsanwälte ist benannt nach der Straße direkt am Nicolaifleet, mitten in der Hamburger Altstadt, in der unsere Kanzlei seit vielen Jahrzehnten ihren Sitz hat: Cremon – was so viel bedeutet wie „krummer Mond“, einst die Beschreibung für die sichelförmige Biegung der kleinen Straße. Für uns bedeutet der Name die Verbindung aus Tradition in unserer beruflichen Ausrichtung und Modernität in ihrer Ausführung.

Klarer Fokus von uns. Klare Vorteile für Sie.

Unser Fokus ist unsere langjährige hochspezialisierte Erfahrung. In unserem Fachgebiet verfügen wir über tiefgreifendes Wissen in allen Bereichen des Arbeitsrecht, von AGG bis Zeitarbeit; hiervon und unserer hervorragenden Vernetzung profitieren Sie.
Aktuell kümmern sich acht Fachanwält:innen um Ihr Anliegen. Als eingespieltes Team arbeiten wir eng zusammen, bündeln Know-how und Erfahrungen. Wir entwickeln langfristige Strategien und stehen bei der Umsetzung unseren Mandanten beratend zur Seite, aber stellen Ihnen unser Know-how und unsere Zeit auch ganz kurzfristig zur Verfügung.

Ein/e Ansprechpartner:in. Und ein kompetentes Team dahinter.

Bei CREMON Rechtsanwälte werden Sie immer von einem/einer persönlichen Ansprechpartner:in vertreten. Darüber hinaus steht ein hochspezialisiertes Anwaltsteam mit demselben Spezialwissen und breitem Erfahrungsschatz als Back-up an Ihrer Seite.

  • Kanzleigründung 1976 durch Rechtsanwalt Dr. Klaus Dammann.
  • Seit 2006 Rechtsform einer Partnerschaft
  • Seit 2015 Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Hamburg, Blatt PR485.
  • Die Gesellschaft führt den Namen „CREMON Rechtsanwälte Blau Welscher Cesarano Rittmann PartGmbB“, kurz CREMON Rechtsanwälte.

Joachim Blau

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Dr. Joachim Blau studierte in Marburg und Gießen. Er promovierte 1980 auf dem Gebiet des Verfassungsrechts. Seit 1982 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1984 Mitglied der Sozietät und Partner.

Dr. Blau ist vornehmlich tätig auf den Gebieten des individuellen Arbeitsrechts, des Betriebs­verfassungsrechts, des Tarifrechts, des öffentlichen Dienstrechts/­Beamtenrechts (einschließlich Disziplinarrecht) und Personal­vertretungs­rechts.

Er vertritt die Arbeits­vertragsparteien in allen individualrechtlichen Streitigkeiten und ist tätig für eine Mehrzahl auch größerer Betriebsräte und Personalräte, die er regelmäßig in betriebs­verfassungs­rechtlichen und personal­­vertretungs­rechtlichen Einigungsstellen vertritt.

Er ist erfahren in umfangreichen Interessenausgleichs- und Sozialplan­verfahren. In seiner Tätigkeit für Gewerkschaften hat er als rechtlicher Berater an Tarifverhandlungen teilgenommen. Er verfügt über besondere Kenntnisse im Recht/Tarifrecht des öffentlichen Dienstes und des Krankenhaus­wesens.

Rechtsanwalt Dr. Blau war über 10 Jahre Mitglied des Vorstandes der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und ist gegenwärtig Mitglied des Anwalts­gerichtshofes der Freien und Hansestadt Hamburg.

Tätigkeits­schwerpunkte:

Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht

Ausbildung und beruflicher Werdegang:

  • Studium an den Universitäten Marburg und Gießen 1972 – 1977
  • Promotion 1980
  • Referendariat 1979 – 1982 in Hamburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt 1982