Individuelle und qualifizierte Beratung

Expertise

Alle CREMON Rechtsanwälte sind langjährig Fachanwält:innen für Arbeitsrecht oder Familienrecht, verfügen über entsprechende, vielfach durch die erzielten Ergebnisse bestätigte Erfahrung und Expertise.

Arbeitsrecht

Familienrecht

Seminare

Arbeitsrecht

Durch unsere Expertise schaffen wir für Sie die Voraussetzungen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir haben die Erfahrung, den Bogen zu schlagen zwischen den jeweiligen Positionen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmer:innenseite. So ebnen wir Ihnen den Weg für eine interessengerechte Lösung, und zwar in der Bandbreite der für Sie wichtigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, z.B.:

  • Arbeitnehmerhaftung
  • Anti-Diskriminierungsrecht (AGG)
    • Arbeitsschutzorganisation
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Unterweisungen
  • Mehrarbeit
    • Altersteilzeit
    • Ausfallmanagement
    • Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
    • Schichtdienst
    • Mehrarbeit und Überstunden
    • Teilzeit
  • Banken- und Sparkassenarbeitsrecht
  • BEM
  • Beamtenrecht
  • Berufsbildungsgesetz
  • Betriebliche Altersversorgung
    • Betriebsänderung
    • Massenkündigungen
  • Betriebsräte
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Coaching
  • Compliance
  • Datenschutz
  • Dienstvertragsrecht
  • Elternzeit und Mutterschutz
  • IT-Arbeitsrecht
  • Gesundheitswesen oder Krankenhausrecht
  • Individualarbeitsrecht
  • Interessensausgleichs- und Sozialplanverfahren
  • Führungskräfteberatung
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Kollektivarbeitsrecht
  • Kündigungen
  • Kurzarbeit
  • Mitarbeitervertretung
  • Outplacementberatung
  • Personalvertretungsrecht
  • Prozessvertretung
    • Boni
    • Prämien
    • Stock Options
  • Tarifrecht oder Tarifvertragsrecht
  • Unternehmensmitbestimmung
    • Abwicklungs- und Aufhebungsverträge
    • Arbeitsverträge
    • Organverträge
    • Gesellschaftsverträge
    • Kooperations- und freie Mitarbeiterverträge
  • Wettbewerbsverbote
  • Whistleblower
  • Zeitarbeit
  • Zeiterfassung
Familienrecht

Auseinandersetzungen im Familienrecht sind geprägt durch die konfliktbeladene Ausnahmesituation, in der sich die Beteiligten befinden. Sie werden von den Betroffenen zumeist hoch emotional geführt.

Aufgrund des beständigen Wechsels der gesellschaftlichen Vorstellungen über die Rollenmodelle in der Ehe und Familie, gepaart mit der Stellung des Kindes, ist das Familienrecht immer wieder gesetzlichen Um- und Neugestaltungen ausgesetzt.

Die daraus resultierenden Anforderungen an Ihre rechtliche Vertretung setzen Einfühlungsvermögen, Erfahrung, die Vorgabe klarer Strukturen und fachliche Expertise, die immer auf dem aktuellen Stand ist, voraus. Als Fachanwältin für Familienrecht mit jahrzehntelanger Berufserfahrung auf diesem Gebiet ist Frau Rechtsanwältin Nicole Stricker zur Lösung der vielfältigen Probleme die richtige Ansprechpartnerin bei uns. Es werden vor allem folgende Teilbereiche des Familienrechts von ihr betreut:

  • Eheverträge, vor allem Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Ehewohnung
  • Elterliche Sorge und Umgang
  • Nicht-eheliche Lebensgemeinschaft, eingetragene Lebenspartnerschaften
  • Scheidung
  • Unterhalt
  • Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)
  • Zugewinn- und Vermögensausgleich
Seminare

Als Expert:innen auf unserem Gebiet nehmen wir nicht nur selbst regelmäßig an Fortbildungen teil, sondern treten auch bundesweit als Referent:innen auf.

So schulen wir im Auftrag großer Institute (z.B. ifB) Arbeitnehmervertretungen oder auch lokal über HFA Hamburger Fachanwaltsseminare Arbeitsrecht Kolleg:innen. Zudem ist Herr Rechtsanwalt Welscher als Dozent der Hochschule Koblenz tätig.

Auch haben wir jahrelange Schulungserfahrung bezogen auf die Fort- und Weiterbildung von den von uns vertretenen Betriebs- und Personalräten und Interessenvertretungen. Wir konzipieren individuell unsere Inhouse-Seminare nach Ihren Bedürfnissen und mit den von Ihnen gewünschten Arbeitsmaterialien. Die Schulungen können wir dann entweder vor Ort oder auch in speziellen Schulungsräumen bzw. als Webinar abhalten.

Joachim Blau

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Dr. Joachim Blau studierte in Marburg und Gießen. Er promovierte 1980 auf dem Gebiet des Verfassungsrechts. Seit 1982 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1984 Mitglied der Sozietät und Partner.

Dr. Blau ist vornehmlich tätig auf den Gebieten des individuellen Arbeitsrechts, des Betriebs­verfassungsrechts, des Tarifrechts, des öffentlichen Dienstrechts/­Beamtenrechts (einschließlich Disziplinarrecht) und Personal­vertretungs­rechts.

Er vertritt die Arbeits­vertragsparteien in allen individualrechtlichen Streitigkeiten und ist tätig für eine Mehrzahl auch größerer Betriebsräte und Personalräte, die er regelmäßig in betriebs­verfassungs­rechtlichen und personal­­vertretungs­rechtlichen Einigungsstellen vertritt.

Er ist erfahren in umfangreichen Interessenausgleichs- und Sozialplan­verfahren. In seiner Tätigkeit für Gewerkschaften hat er als rechtlicher Berater an Tarifverhandlungen teilgenommen. Er verfügt über besondere Kenntnisse im Recht/Tarifrecht des öffentlichen Dienstes und des Krankenhaus­wesens.

Rechtsanwalt Dr. Blau war über 10 Jahre Mitglied des Vorstandes der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und ist gegenwärtig Mitglied des Anwalts­gerichtshofes der Freien und Hansestadt Hamburg.

Tätigkeits­schwerpunkte:

Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht

Ausbildung und beruflicher Werdegang:

  • Studium an den Universitäten Marburg und Gießen 1972 – 1977
  • Promotion 1980
  • Referendariat 1979 – 1982 in Hamburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt 1982