Juristische Kompetenz und Teamarbeit.

Anwält:innen

Joachim Blau

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sekretariat:
Frau Antje Arndt
Telefon: 040 – 39 99 66 12
arndt@cremon-rae.de

Christoph Welscher

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sekretariat:
Frau Claudia Schmiemann
Telefon: 040 – 39 99 66 13
schmiemann@cremon-rae.de

Gerhard Cesarano

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sekretariat:
Frau Antje Arndt
Telefon: 040 – 39 99 66 12
arndt@cremon-rae.de

Petra Rittmann

Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Sekretariat:
Frau Claudia Schmiemann
Telefon: 040 – 39 99 66 13
schmiemann@cremon-rae.de

Nicole Stricker

Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Familienrecht

Sekretariat:
Frau Claudia Schmiemann
Telefon: 040 – 39 99 66 13
schmiemann@cremon-rae.de

Christian-Fr. Rahn

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sekretariat:
Frau Birthe Ehemann
Telefon: 040 – 39 99 66 50
ehemann@cremon-rae.de

Hartmut Scharmer

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sekretariat:
Frau Antje Arndt
Telefon: 040 – 39 99 66 12
arndt@cremon-rae.de

SEKRETARIAT

Antje Arndt

Rechtsanwalts­fachangestellte
Telefon: 040 – 39 99 66 12
arndt@cremon-rae.de

Claudia Schmiemann

Rechtsanwalts­fachangestellte
Telefon: 040 – 39 99 66 13
schmiemann@cremon-rae.de

Birthe Ehemann

Rechtsanwalts­fachangestellte
Kanzlei-Management
Telefon: 040 – 39 99 66 50
ehemann@cremon-rae.de

Joachim Blau

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Dr. Joachim Blau studierte in Marburg und Gießen. Er promovierte 1980 auf dem Gebiet des Verfassungsrechts. Seit 1982 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1984 Mitglied der Sozietät und Partner.

Dr. Blau ist vornehmlich tätig auf den Gebieten des individuellen Arbeitsrechts, des Betriebs­verfassungsrechts, des Tarifrechts, des öffentlichen Dienstrechts/­Beamtenrechts (einschließlich Disziplinarrecht) und Personal­vertretungs­rechts.

Er vertritt die Arbeits­vertragsparteien in allen individualrechtlichen Streitigkeiten und ist tätig für eine Mehrzahl auch größerer Betriebsräte und Personalräte, die er regelmäßig in betriebs­verfassungs­rechtlichen und personal­­vertretungs­rechtlichen Einigungsstellen vertritt.

Er ist erfahren in umfangreichen Interessenausgleichs- und Sozialplan­verfahren. In seiner Tätigkeit für Gewerkschaften hat er als rechtlicher Berater an Tarifverhandlungen teilgenommen. Er verfügt über besondere Kenntnisse im Recht/Tarifrecht des öffentlichen Dienstes und des Krankenhaus­wesens.

Rechtsanwalt Dr. Blau war über 10 Jahre Mitglied des Vorstandes der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und ist gegenwärtig Mitglied des Anwalts­gerichtshofes der Freien und Hansestadt Hamburg.

Tätigkeits­schwerpunkte:

Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht

Ausbildung und beruflicher Werdegang:

  • Studium an den Universitäten Marburg und Gießen 1972 – 1977
  • Promotion 1980
  • Referendariat 1979 – 1982 in Hamburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt 1982

Christoph Welscher

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Christoph Welscher ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem Mitglied der Sozietät. Rechtsanwalt Welscher ist Partner der Partnerschaftsgesellschaft CREMON Rechtsanwälte

Sein Tätigkeitsgebiet umfasst alle Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Er berät die Arbeitsvertragsparteien in Fragen des Individualarbeitsrechts, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Folge von Kündigung oder Befristung. Neben der Vertretung vor den Arbeitsgerichten nimmt die beratende Tätigkeit in allen arbeitsrechtlichen Fragen breiten Raum ein.

Herr Welscher ist umfassend im Bereich der betrieblichen Altersversorgung tätig und unter anderem mit der Erstellung und Überprüfung von Versorgungszusagen, der Sanierung von Versorgungszusagen und der Beratung bei Umstrukturierungen befasst. Seit vielen Jahren ist Herr Welscher als Dozent an der Hochschule Koblenz, die gemeinsam mit der Campus Institut AG einen Studiengang im Bereich der betrieblichen Altersversorgung anbietet.

Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit bildet die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten der Betriebsverfassung, in personellen und sozialen Angelegenheiten ebenso wie bei Betriebsänderungen, Umstrukturierungen und Betriebsübergängen.

Als Vertreter von örtlichen Betriebsräten, aber auch auf Unternehmens- und Konzernebene nimmt Herr Welscher als Verhandlungsführer in Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren und den in diesen Angelegenheiten gebildeten Einigungsstellen nach dem BetrVG teil. Darüber hinaus berät Herr Welscher in Fragen der Unternehmensmitbestimmung und der Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat mitbestimmter Unternehmen.

Rechtsanwalt Welscher ist Referent bei Trägern der betrieblichen und außerbetrieblichen Fortbildung auf dem Gebiet des Arbeitsvertragsrechts und des Betriebsverfassungsrechts.

Tätigkeits­schwerpunkte:

Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht

Ausbildung und beruflicher Werdegang:

  • Studium und Examen an der Universität Bielefeld
  • Referendariat mit zivilrechtlicher Orientierung und arbeitsrechtlichem Schwerpunkt
  • Zulassung als Rechtsanwalt 1997
  • Dozent an der Hochschule Koblenz
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Gerhard Cesarano

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Gerhard Cesarano ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem Mitglied und Partner der Sozietät CREMON Rechtsanwälte. Zuvor war er viele Jahre als Verbandsvertreter der Gewerkschaft ver.di im Arbeitsrecht tätig.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten, Gesamt- und Konzernbetriebsräten in allen Angelegenheiten des kollektiven Arbeitsrechts. Die Vertretung der Betriebsräte erfolgt genauso gut vor Ort wie vor den Gerichten und in allen personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten der Betriebsverfassung wie z.B. die Einführung und Änderung von IT-Systemen oder Arbeitszeitmodellen, die Durchführung personeller Maßnahmen (Versetzungen, Kündigungen) und die Umsetzung von Betriebsänderungen. Letztere gehen zumeist Hand in Hand mit den Themen Interessenausgleich, Sozialplan, Freiwilligenprogramme und auch Massenentlassungen.

Darüber hinaus begleitet er die Betriebsparteien auch in Angelegenheiten der Unternehmensmitbestimmung nach dem MitbestG oder dem DrittelbG, und ist als Sachverständiger für Wahlvorstände anlässlich von Betriebsratswahlen und Aufsichtsratswahlen tätig.

Rechtsanwalt Cesarano vertritt Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich in (fast) allen Fragen des Individualarbeitsrechts, etwa bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, in Befristungs- oder Vergütungsangelegenheiten sowie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Folge von Kündigungen oder Verhandlungen zu Aufhebungsverträgen.

Tätigkeits­schwerpunkte:

Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht

Ausbildung und beruflicher Werdegang:

  • Studium und Examen an der Universität Bremen bis 1989
  • Weiterbildung im Bereich Wirtschafts- und EG-Recht bis 1991
  • 1991 – 2004 Verbandstätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2003

Petra Rittmann

Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Frau Rechtsanwältin Petra Rittmann ist seit 1997 als Rechtsanwältin und bereits drei Jahre später als Fachanwältin für Arbeitsrecht zugelassen. Seit 2018 ist sie Mitglied der Sozietät der Partnerschaftsgesellschaft CREMON Rechtsanwälte, seit 2022 Partnerin.

Ihr Tätigkeitsgebiet umfasst alle Angelegenheiten des Arbeitsrechts und hierzu flankierend die wesentlichen Bereiche des Gesellschafts- und allgemeinen Vertragsrechts. Rechtsanwältin Rittmann berät die Arbeitsvertragsparteien in Fragen des Individualarbeitsrechts, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und den hiermit zusammenhängenden Nebenabreden, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Folge von Kündigung oder Befristung sowie in Entgeltfragen. Neben der Prozessvertretung ist sie auf die beratende / coachende Tätigkeit in allen arbeitsrechtlichen und hiermit zusammenhängenden Fragen spezialisiert.

Einen Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwältin Rittmann bildet die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten der Betriebsverfassung, in personellen und sozialen Angelegenheiten sowie bei Betriebsänderungen, Umstrukturierungen und dem Übergang eines Betriebes auf einen neuen Inhaber (Betriebsübergang nach § 613a BGB).

Frau Rittmann vertritt in unterschiedlichen Branchen die Parteien in allen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten, von der Vertretung in Einigungsstellen, gerichtlichen Beschlussverfahren bis hin zur Verhandlung von Betriebsvereinbarungen einschließlich Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.

Tätigkeits­schwerpunkte:

Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht

Ausbildung und beruflicher Werdegang:

  • Studium und 1. Examen an der Universität Würzburg 1994
  • Referendariat und 2. Examen in NRW bis 1996
  • Tätigkeit und Zulassung als Rechtsanwältin seit 1997.
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2000.
  • Zunächst tätig in der Zivilrechtskanzlei Tychsen & Kruschel, Hamburg.
  • 1998 bis 2017 als Fachanwältin für Arbeitsrecht am Standort Hamburg in der überörtlichen Kanzlei Ensenbach Rechtsanwälte.

 

Nicole Stricker

Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwältin Nicole Stricker ist seit 1995 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2006 als Fachanwältin für Familienrecht in Bürogemeinschaft mit der Sozietät CREMON Rechtsanwälte tätig.

Von 1995 bis 2006 war Nicole Stricker als Rechtsanwältin in einer traditionsreichen Kanzlei in Koblenz angestellt und betreute dort das Dezernat Familienrecht. Zudem war sie im Immobilien- und Versicherungsrecht tätig.

Seit 1998 ist Nicole Stricker Fachanwältin für Familienrecht und vertritt Mandanten seit 2001 auch in Rechtsmittelverfahren vor den Oberlandesgerichten.

Ihr Tätigkeitsgebiet umfasst alle Angelegenheiten des Familienrechts, insbesondere die rechtliche Vertretung in gerichtlichen Verfahren zur Scheidung einer Ehe, in unterhalts- und vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen sowie bei Streitigkeiten in Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten.

Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit beinhaltet auch die außergerichtliche Regelung familienrechtlicher Fragestellungen. Dies schließt die rechtliche Begleitung bei der Erstellung von Eheverträgen, bereits vor der Eheschließung, aber auch während der Ehe als Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, ein.

Tätigkeits­schwerpunkte:

Familienrecht

Ausbildung und beruflicher Werdegang:

  • Studium an den Universitäten in Bonn, Mainz und Lausanne bis 1992
  • Referendariat in Rheinland-Pfalz mit Orientierung im Familienrecht bis 1995
  • Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwältin seit 1995, zunächst von 1995 bis 2006 in Koblenz
  • Fachanwältin für Familienrecht seit 1998

Christian-Fr. Rahn

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Christian-Fr. Rahn ist seit 1978 als Rechtsanwalt zugelassen, Mitbegründer der Sozietät Dammann Rechtsanwälte und langjähriger Partner der Partnerschaftsgesellschaft CREMON Rechtsanwälte. Bis zur Beendigung seiner aktiven Tätigkeit für und dem Ausscheiden aus der Sozietät umfasste sein Tätigkeitsgebiet alle Angelegenheiten des Arbeitsrechts und wesentliche Bereiche des Sozialversicherungsrechts. Rechtsanwalt Rahn beriet die Arbeitsvertragsparteien in Fragen des Individualarbeitsrechts, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Folge von Kündigung oder Befristung sowie in Entgelt- und Statusverfahren bezgl. der Abgrenzung von abhängig Beschäftigten und freien Mitarbeitern.

Den Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Rahn bildete die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten der Betriebsverfassung, in personellen und sozialen Angelegenheiten sowie bei Betriebsänderungen, Umstrukturierungen und dem Übergang eines Betriebes auf einen neuen Inhaber (Betriebsübergang nach § 613a BGB).

Rechtsanwalt Rahn ist weiter als Referent für Träger der betrieblichen und außerbetrieblichen Fortbildung auf dem Gebiet des Arbeitsvertragsrechts und des Betriebsverfassungsrechts tätig und steht der Sozietät als interner Berater zur Verfügung.

Ausbildung und beruflicher Werdegang:

  • Studium und Examen an der Universität Hamburg bis 1974

  • Referendariat mit zivilrechtlicher Orientierung und arbeitsrechtlichem Schwerpunkt
    Zulassung als Rechtsanwalt 1978

  • Erfahrungen in der Begleitung von Insolvenzverfahren durch Tätigkeit in der insolvenzrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei Johlke, Ness & Partner, Hamburg, von 1978 bis 1980

  • Mitbegründer der Sozietät

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Hartmut Scharmer

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Hartmut Scharmer ist seit 1977 in Hamburg als Rechtsanwalt zugelassen und gehört der Kanzlei seit 1994 an.

Von 1993 bis 2016 war Herr Scharmer schwerpunktmäßig als Hauptgeschäftsführer der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer in Hamburg  tätig. Herr Scharmer ist gewähltes Mitglied der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer. Er ist Autor und Mitherausgeber eines umfangreichen Standardkommentars zum anwaltlichen Berufsrecht.

Seit 1988 ist Herr Scharmer Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er hat in dieser Zeit vor allem Mandate aus den Kernbereichen des Arbeitsrechts einschließlich des Betriebsverfassungsrechts und des dazu gehörenden Sozialversicherungsrechts bearbeitet. Herr Scharmer ist auch im Bereich der Fortbildung für Fachanwälte für Arbeitsrecht für die „Hamburger Fachanwaltsseminare Arbeitsrecht (HFA)“ aktiv.

Tätigkeits­schwerpunkte:

Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht

Ausbildung und beruflicher Werdegang:

  • Studium an den Universitäten Frankfurt/Main und Hamburg 1968 bis 1974
  • Referendariat in Hamburg 1975 bis 1977
  • Zulassung als Rechtsanwalt 1977
  • Hanseatische Rechtsanwaltskammer: 1989 bis 1993 Vorstandsmitglied, 1993 bis 2016 Mitglied der Geschäftsführung, zuletzt als Hauptgeschäftsführer.