Joachim Blau

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Dr. Joachim Blau studierte in Marburg und Gießen. Er promovierte 1980 auf dem Gebiet des Verfassungsrechts. Seit 1982 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1984 Mitglied der Sozietät und Partner.

Dr. Blau ist vornehmlich tätig auf den Gebieten des individuellen Arbeitsrechts, des Betriebs­verfassungsrechts, des Tarifrechts, des öffentlichen Dienstrechts/­Beamtenrechts (einschließlich Disziplinarrecht) und Personal­vertretungs­rechts.

Er vertritt die Arbeits­vertragsparteien in allen individualrechtlichen Streitigkeiten und ist tätig für eine Mehrzahl auch größerer Betriebsräte und Personalräte, die er regelmäßig in betriebs­verfassungs­rechtlichen und personal­­vertretungs­rechtlichen Einigungsstellen vertritt.

Er ist erfahren in umfangreichen Interessenausgleichs- und Sozialplan­verfahren. In seiner Tätigkeit für Gewerkschaften hat er als rechtlicher Berater an Tarifverhandlungen teilgenommen. Er verfügt über besondere Kenntnisse im Recht/Tarifrecht des öffentlichen Dienstes und des Krankenhaus­wesens.

Rechtsanwalt Dr. Blau war über 10 Jahre Mitglied des Vorstandes der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und ist gegenwärtig Mitglied des Anwalts­gerichtshofes der Freien und Hansestadt Hamburg.

Tätigkeits­schwerpunkte:

Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht

Ausbildung und beruflicher Werdegang:

  • Studium an den Universitäten Marburg und Gießen 1972 – 1977
  • Promotion 1980
  • Referendariat 1979 – 1982 in Hamburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt 1982