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Wir bewegen uns. Damit sich was bewegt. Zusammen sind wir noch mehr Arbeitsrecht.

Wir bewegen uns. Damit sich was bewegt. Zusammen sind wir noch mehr Arbeitsrecht.

Aus ARBEITSRECHTS­KANZLEI HAMBURG und CREMON RECHTSANWÄLTE wird ab dem 1. April 2024 die ARBEITSRECHTS­KANZLEI CREMON.

Aus ARBEITSRECHTS­KANZLEI HAMBURG und CREMON RECHTSANWÄLTE wird ab dem 1. April 2024 die ARBEITSRECHTS­KANZLEI CREMON.

TAKTIKSTARK: SEIT 1976.​

CREMON Rechtsanwälte ist Hamburgs hochspezialisierte Fachanwaltskanzlei für Arbeits- und Familienrecht – gegründet 1976, modern aufgestellt, deutschlandweit tätig. Ein kompetentes Team, das sich mit Erfahrung und Engagement für Ihre Sache einsetzt.

Für Sie und mit Ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungsansätze, zielorientiert und bedürfnisnah. Taktikstark coachen wir Sie in rechtlichen Verfahren und allen betrieblichen, beruflichen sowie familiären Angelegenheiten. Unsere Expertise umfasst Prozessführung, Vertretung von Betriebsräten in Einigungsstellen und (langfristige) Beratung im Rahmen betrieblicher Mitbestimmung und beruflicher Entwicklung. Wir sind sachlich hart in der Verhandlung und wertschätzend in der Kommunikation.

EXPERTISE
CremON: NEUES UND WISSENSWERTES

Personalbemessung und die Tücken der Einigungsstelle zu Fragen der Gefährdungsbeurteilung

Besprechung der Entscheidung des BAG vom 17.12.2021 unter dem Aktenzeichen 1 ABR 25/2 Die Gefährdungsbeurteilung ist das maßgebende Instrument, um arbeitsbedingte Gefährdungen zu ermitteln. Zu einer Gefährdungsbeurteilung sind alle Arbeitgeber:innen, unabhängig von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer:innen und damit auch Kleinstbetriebe, verpflichtet. Nach § 87

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Joachim Blau

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Dr. Joachim Blau studierte in Marburg und Gießen. Er promovierte 1980 auf dem Gebiet des Verfassungsrechts. Seit 1982 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1984 Mitglied der Sozietät und Partner.

Dr. Blau ist vornehmlich tätig auf den Gebieten des individuellen Arbeitsrechts, des Betriebs­verfassungsrechts, des Tarifrechts, des öffentlichen Dienstrechts/­Beamtenrechts (einschließlich Disziplinarrecht) und Personal­vertretungs­rechts.

Er vertritt die Arbeits­vertragsparteien in allen individualrechtlichen Streitigkeiten und ist tätig für eine Mehrzahl auch größerer Betriebsräte und Personalräte, die er regelmäßig in betriebs­verfassungs­rechtlichen und personal­­vertretungs­rechtlichen Einigungsstellen vertritt.

Er ist erfahren in umfangreichen Interessenausgleichs- und Sozialplan­verfahren. In seiner Tätigkeit für Gewerkschaften hat er als rechtlicher Berater an Tarifverhandlungen teilgenommen. Er verfügt über besondere Kenntnisse im Recht/Tarifrecht des öffentlichen Dienstes und des Krankenhaus­wesens.

Rechtsanwalt Dr. Blau war über 10 Jahre Mitglied des Vorstandes der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und ist gegenwärtig Mitglied des Anwalts­gerichtshofes der Freien und Hansestadt Hamburg.

Tätigkeits­schwerpunkte:

Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht

Ausbildung und beruflicher Werdegang:

  • Studium an den Universitäten Marburg und Gießen 1972 – 1977
  • Promotion 1980
  • Referendariat 1979 – 1982 in Hamburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt 1982